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Arbeitssicherheit

Nach den Vorgaben des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2 sind Unternehmen verpflichtet, für eine qualifizierte arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung ihrer Beschäftigten zu sorgen.

Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit übernehmen wir diese Verantwortung für Sie. Unser Leistungsspektrum umfasst:

  • Beratung und Betreuung gemäß §6 ASiG und DGUV Vorschrift 2

  • Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen für Tätigkeiten, Arbeitsplätze und Arbeitsmittel

  • Begutachtung und Rekonstruktion von Betriebs- und Arbeitsunfällen

  • Erstellung von Betriebsanweisungen

man using welding machine
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Fragen? Sie erreichen uns unter