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Arbeitssicherheit
Nach den Vorgaben des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2 sind Unternehmen verpflichtet, für eine qualifizierte arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung ihrer Beschäftigten zu sorgen.
Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit übernehmen wir diese Verantwortung für Sie. Unser Leistungsspektrum umfasst:
Beratung und Betreuung gemäß §6 ASiG und DGUV Vorschrift 2
Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen für Tätigkeiten, Arbeitsplätze und Arbeitsmittel
Begutachtung und Rekonstruktion von Betriebs- und Arbeitsunfällen
Erstellung von Betriebsanweisungen
Fragen? Sie erreichen uns unter

